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Novelle der Kärntner Bauordnung

Aktuelles und WissenswertesNBL 2016/N22NBL 2016, 36 Heft 6 v. 1.4.2016

Nach Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich und Vorarlberg lockert nun auch Kärnten seine Regeln für Flüchtlingsquartiere. Im Landtag wurde am 10.3.2016 mehrheitlich eine Änderung der Kärntner Bauordnung beschlossen. Soll ein Gebäude künftig für die Unterbringung von Flüchtlingen im Sinne des § 2 Kärntner Grundversorgungsgesetz bereitgestellt werden, reicht künftig eine Anzeige dieses Vorhabens bei der Gemeinde. Damit soll die Schaffung von Flüchtlingsquartieren vereinfacht werden und allfälligen Zwangsmaßnahmen im Zuge des seitens des Bundes installierten „Durchgriffsrechts“ vorgebeugt werden. Durch die Anzeigepflicht sollen bauliche Standards (Statik, Brandschutz etc.) weiterhin einzuhalten sein und soll bei gleichzeitiger Verwaltungsvereinfachung und Beschleunigung auch weiterhin ein Einschreiten des Bürgermeisters als Baubehörde erster Instanz bei einem Verstoß gegen die Kärntner Bauordnung möglich sein.

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