Beim Erwerb einer geförderten Wohnung sind Baukosten und Grundkosten zu bezahlen. Für die Aufbringung dieser Kosten ist die Gewährung eines Darlehen durch das Land Wien möglich, das sogenannte Eigenmittelersatzdarlehen oder Ein-Prozent-Landesdarlehen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des Darlehens besteht nicht. Wer ein Eigenmittelersatzdarlehen erhalten möchte, muss einen Antrag bei den zuständigen Kreditinstituten stellen.

