Alle mit Verbrauchern geschlossenen Kreditverträge, die durch eine Hypothek besichert werden, sind dem Anwendungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes unterstellt. Diese unterliegen nicht mehr dem Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes. Das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Hypothekar- und Immobilienkreditverträge und sonstige Kreditierungen zu Gunsten von Verbrauchern (Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes – HIKrG) erlassen und das Verbraucherkreditgesetz geändert wird, wurde am 12.11.2015 im Nationalrat beschlossen (BGBl I 2015/135).

