Mit 01.10.2016 ist die Novelle des Steiermärkischen Baurechts - Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk. BauG) in Kraft getreten. Neben kleinen legistischen Verbesserungen wurde eine Anpassung an die Richtlinie 2014/61/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 15.05.2014 über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation vorgenommen. Die Begriffsbestimmungen wurden zum Teil etwas vereinfacht bzw. auch zusammengeführt.

