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Zum Entgeltanspruch des Werkunternehmers eines Bauwerks bei unterlassener Sicherstellung des Werklohns

RechtsprechungNBL 2016/N68NBL 2016, 102 Heft 17 v. 15.11.2016

Kommt der Werkbesteller eines Bauwerks dem Verlangen des Werkunternehmers, eine Sicherstellung für den Werklohn zu geben nicht, nicht rechtzeitig oder unzureichend nach, so kann dieser die Erbringung seiner Leistung verweigern und unter Setzung einer angemessenen Nachfrist die Vertragsaufhebung erklären. Der Werkunternehmer behält in diesem Fall seinen (eingeschränkten) Entgeltanspruch, weil die Verhinderung der Ausführung des Werks dem Besteller zuzurechnen ist.

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