Den Immobilienmakler treffen im Rahmen seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Eigentumswohnung gewisse Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten. Von ihm kann erwartet werden, über einschlägige Probleme Bescheid zu wissen und richtige Auskünfte zu erteilen. Er hat seine Marktkenntnisse und sein Hintergrundwissen einzubringen. Eine besondere Nachforschungspflicht besteht an sich nicht.

