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Serie Eigentümergemeinschaft: Die Nachforschungspflichten des Maklers

Aktuelles und WissenswertesNBL 2016/N66NBL 2016, 101 Heft 17 v. 15.11.2016

Den Immobilienmakler treffen im Rahmen seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Eigentumswohnung gewisse Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten. Von ihm kann erwartet werden, über einschlägige Probleme Bescheid zu wissen und richtige Auskünfte zu erteilen. Er hat seine Marktkenntnisse und sein Hintergrundwissen einzubringen. Eine besondere Nachforschungspflicht besteht an sich nicht.

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