Für die Vermittlung eines Kaufvertrags müssen sowohl Käufer als auch Verkäufer einer Wohnung bzw. eines Grundstücks in der Regel eine Provision bezahlen. Wie hoch diese Provision für eine erfolgreiche Vermittlung ausfällt, bestimmen in Österreich das Maklergesetz und die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (im Folgenden: IMVO) – zumindest die Obergrenze. Dazu kommen noch 20 Prozent Mehrwertsteuer.

