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Der gegen den ausdrücklichen Widerspruch der übrigen Miteigentümer Handelnde hat die Kosten für den eigenmächtig beauftragten Kanalanschluss selbst zu tragen.

RechtsprechungNBL 2016/N60NBL 2016, 91 Heft 15 v. 15.10.2016

OGH, 26.09.2016, 4Ob98/16i

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