Beim Wohnungseigentum handelt es sich um ein Nutzungsrecht an einem Wohnungseigentumsobjekt. Daher hat der Wohnungseigentümer - entgegen der weit verbreiteten Meinung - kein Alleineigentum an der Eigentumswohnung, sondern eine Miteigentümerschaft an der gesamten Liegenschaft.

