Aufgrund der Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 15. September 2015 LGBl 2015/93 ist der Flächenwidmungsplan für die Stadtgemeinde Kitzbühel sowie die Gemeinden Flaurling, Hatting, Kaltenbach und Kaunerberg vom 30.9.2015 an elektronisch kundzumachen und gilt vom 1.10.2015 an ausschließlich der elektronisch kundgemachte Flächenwidmungsplan. Für die Gemeinden Bach, Holzgau, Hopfgarten in Defereggen, Gramais, Kaisers und Steeg ist der Flächenwidmungsplan vom 31.10.2015 an elektronisch kundzumachen und gilt vom 1.11.2015 an ausschließlich der elektronisch kundgemachte Flächenwidmungsplan. Für die Gemeinden Aschau im Zillertal, Gerlos, Navis, Radfeld und Stumm ist der Flächenwidmungsplan vom 30.11.2015 an elektronisch kundzumachen und gilt vom 1.12.2015 an ausschließlich der elektronisch kundgemachte Flächenwidmungsplan.

