Die Steuerreform 2015/16 bringt mit Jahreswechsel umfangreiche Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes. Diese Änderungen betreffen insbesondere Übertragungen von Immobilien innerhalb der Familie, etwa durch Schenkungen oder Erbschaften.
Kurz gesagt: Übertragungen von Immobilien im Familienkreis werden ab 1.1.2016 großteils empfindlich teurer!

