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Steuerreform 2015/2016: Anpassung bei der Immobilienertragsteuer

Aktuelles und WissenswertesNBL 2015/N8NBL 2015, 9 Heft 2 v. 15.9.2015

Derzeit unterliegen Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken ab 1.4.2012 einem besonderen Steuersatz von 25% und wirken nicht progressionserhöhend für das Resteinkommen. Bei privaten Grundstücksveräußerungen und betrieblichem Grund und Boden (gilt nicht für Betriebsgebäude) kann für sogenannte "Neu-Grundstücke" nach Ablauf des zehnten Jahres ein Inflationsabschlag von 2% jährlich vom Veräußerungsgewinn abgezogen werden. Der maximale Inflationsabschlag beträgt 50% des Veräußerungsgewinns.

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