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Energieausweisdatenbank für Wien

Aktuelles und WissenswertesNBL 2015/N4NBL 2015, 2 Heft 1 v. 1.9.2015

Gemäß § 118a Abs. 1 BauO für Wien (in der Fassung LGBl 1930/11, zuletzt geändert durch LGBl 2014/25) hat der Magistrat der Stadt Wien ein Datenregister einzurichten und zu führen, da es alle Energieausweise für Gebäude in Wien umfasst (Energieausweisdatenbank). Die für jedes Gebäude unter Bezugnahme auf den Gebäude- und Adresscode in der Energieausweisdatenbank zu registrierenden Indikatoren werden durch Verordnung der Landesregierung bestimmt (§ 118a Abs. 5 BauO für Wien).

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