VwGH 4. 4. 2024, Ro 2020/01/0023
Die bisherige Rechtsprechung des VwGH zur Beachtlichkeit bzw Anwendbarkeit des § 3 Abs 2 zweiter Satz AsylG 2005 kann nicht aufrechterhalten werden. Art 5 Abs 3 StatusRL steht der Bestimmung des § 3 Abs 2 zweiter Satz AsylG 2005 entgegen, weil sie die Zuerkennung des Status des Asylberechtigten davon abhängig

