VfGH 4. 3. 2024, E 3529-3530/2023
Anlässlich der Asylantragstellung eines russischen Arztes mit spezieller Ausbildung im militärischen Bereich hat sich der VfGH anknüpfend an die Rechtsprechung des EuGH (vgl EuGH 26. 2. 2015, C-472/13, Shepherd; 19. 11. 2020, C-238/19, EZ) sowie aktueller Länderberichte erstmals mit der Asylrelevanz eines solchen Profils auseinandergesetzt.

