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Verfassungs- und unionsrechtskonforme Interpretation des Familienangehörigenbegriffs im NAG durch "Abkoppelung"?

BeiträgeJulia BauermigraLex 2022, 34 Heft 2 v. 15.6.2022

Das NAG enthält in § 2 Abs 1 Z 9 NAG eine Begriffsbestimmung, wer Familienangehöriger im Sinne des Gesetzes ist. In ständiger Rechtsprechung geht der VwGH davon aus, dass unter Umständen der Begriff des Familienangehörigen von dieser Legaldefinition "abzukoppeln" ist, um ein verfassungs- bzw unionsrechtswidriges Ergebnis zu vermeiden. Der vorliegende Beitrag*)*)Die Idee für diesen Beitrag ist im Rahmen der Vorlesung "Angewandte Methoden der Rechtswissenschaften" entstanden; für die bereichernde Diskussion und hilfreiche Anregungen im Rahmen der Lehrveranstaltung danke ich Univ.-Prof. Dr.in Magdalena Pöschl. Für weitere wertvolle und konstruktive Hinweise danke ich Univ.-Prof. Dr. Manfred Stelzer, ao. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Muzak, Dr.in Alexandra Kunesch, Mag. Klaus Holaubeck, Mag. Tobias Fädler und Mag.a Teresa Radatz. befasst sich mit der Frage, inwieweit die "Abkoppelung" zu überzeugen vermag und inwieweit dadurch eine Rechtslage geschaffen werden kann, die den verfassungs- und unionsrechtlichen Anforderungen entspricht. Insbesondere die Rechtsprechung des EuGH zum Beurteilungszeitpunkt der Minderjährigkeit bei Familienzusammenführungen von Flüchtlingen stellt die Unionsrechtskonformität der innerstaatlichen Rechtslage in Frage. Der Beitrag hinterfragt den Ansatz des VwGH, in bestimmten Konstellationen das NAG statt des AsylG 2005 anzuwenden, um einen dahingehenden unionsrechtskonformen Zustand herzustellen.

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