Der Erwerb der deutschen Sprache sowie die Absolvierung von Wertekursen stellen Integrationserfordernisse dar, die Drittstaatsangehörige im Laufe des Integrationsprozesses erfüllen müssen. Dieser Beitrag erläutert, welche Integrationserfordernisse in den einzelnen Phasen des Integrationsprozesses in Österreich bestehen. Daran anknüpfend wird ein Vergleich mit den Regelungen anderer Staaten innerhalb der EU vorgenommen. Anschließend werden zwei weitere Themenkomplexe behandelt: Zum einen wird die Zulässigkeit von Integrationserfordernissen aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben untersucht. Zum anderen wird erläutert, ob die Verpflichtung zum Nachweis von Sprachkenntnissen und zur Absolvierung von Wertekursen mit Art 8 und 9 EMRK sowie dem Gleichheitssatz vereinbar ist.

