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Schmälerung der Einkünfte im Sinne des § 10 Abs 5 StbG durch Mietbelastung, auch wenn diese freiwillig von Dritten übernommen wird

RechtsprechungBearbeitet: Tabata ThalermigraLex 2021, 79 Heft 3 v. 15.11.2021

Freiwillige Geldgeschenke bzw finanzielle Zuwendungen Dritter, auf die kein Rechtsanspruch eines Verleihungswerbers besteht, haben nicht nur in Bezug auf das Vorliegen von "festen und regelmäßigen eigenen Einkünften" (§ 10 Abs 5 erster Satz StbG 1985), sondern auch bei der Bemessung der "regelmäßigen Aufwendungen" (§ 10 Abs 5 dritter Satz StbG 1985) außer Betracht zu bleiben.

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