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Berücksichtigung des Kindeswohls bei Erlassung einer mit einem Einreiseverbot verbundenen Rückkehrentscheidung gegen den Vater

RechtsprechungBearbeitet: Tabata ThalermigraLex 2021, 53 Heft 2 v. 15.6.2021

Art 5 der Richtlinie 2008/115/EG in Verbindung mit Art 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist dahin auszulegen, dass die Mitgliedstaaten vor Erlass einer mit einem Einreiseverbot verbundenen Rückkehrentscheidung das Wohl des Kindes gebührend zu berücksichtigen haben, selbst wenn es sich beim Adressaten der Entscheidung nicht um einen Minderjährigen, sondern um dessen Vater handelt.

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