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Aufenthaltsbeendende Maßnahmen und primärrechtliche Aufenthaltstitel bei "begünstigten Drittstaatsangehörigen"

BeiträgeThomas BindermigraLex 2021, 40 Heft 2 v. 15.6.2021

Aufenthaltsbeendende Maßnahmen und ihre Auswirkungen werden nicht nur medial immer breiter diskutiert, sondern spielen auch in der fremden- und asylrechtlichen1)1)Vgl zum Begriffsverständnis, wonach Fremdenrecht im weiteren Sinne auch das Asylrecht miteinschließt, Muzak, Das Asylrecht und seine Wechselwirkungen mit dem Aufenthalts-, Fremdenpolizei- und Grenzkontrollrecht, in Merli/Pöschl (Hrsg), Das Asylrecht als Experimentierfeld (2017) 29. Praxis eine bedeutende Rolle. Abgesehen von der Auseinandersetzung mit der Frage, unter welchen verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten eine solche Maßnahme im Einzelfall zulässig ist, werfen aber auch immer wieder Sachverhaltskonstellationen mit Bezug zur europarechtlich garantierten Freizügigkeit Probleme auf. Angesprochen sind damit Fälle rund um sogenannte begünstigte Drittstaatsangehörige, die in Verfahren über aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu unterschiedlichen – auch primärrechtlichen – Implikationen führen. Nachfolgend sollen die zahlreichen, in diesem Zusammenhang bestehenden gesetzlichen Vorgaben und unklaren rechtlichen Determinanten näher betrachtet werden.

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