vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der Asylaberkennungsgrund des "besonders schweren Verbrechens"

BeiträgeManuel NeusiedlermigraLex 2021, 8 Heft 1 v. 15.3.2021

Gem § 7 Abs 1 Z 1 iVm § 6 Abs 1 Z 4 AsylG ist Asylberechtigten, die wegen eines besonders schweren Verbrechens rechtskräftig strafgerichtlich verurteilt wurden und wegen des abgeurteilten strafbaren Verhaltens eine Gefahr für die Gemeinschaft bedeuten, der Asylstatus abzuerkennen. Von den Aberkennungsgründen, die auf strafbares Verhalten der bzw des Asylberechtigten abstellen, hat der erwähnte Aberkennungsgrund in der höchstgerichtlichen Rsp die vergleichsweise größte Beachtung gefunden. Dieser soll daher, nicht zuletzt aber auch, weil sich seine Auslegung als komplex erweist, im Rahmen dieses Beitrags ergründet werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!