Im Burgenland stellen sich im Zusammenhang mit der Auflassung von Schulen auch spezifische minderheitenrechtliche Fragen. Für jene Gemeinden und Ortsteile, in denen in Umsetzung der Garantien des Staatsvertrags von Wien zweisprachiger Unterricht gewährleistet ist, bestehen aufgrund des Minderheiten-Schulgesetzes für das Bgld und in dessen Umsetzung des Bgld PflichtschulG Standortgarantien, die der Auflassung bestehender Schulen entgegenstehen können. Dies soll anhand eines aktuellen Beispiels der Gemeinde Frankenau-Unterpullendorf näher dargestellt werden.*)

