Die neueste Entscheidung des EuGH zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung des Alters einer Person im Zusammenhang des Familiennachzugs im Asyl- und Fremdenrecht reiht sich nahtlos in die davor zu diesem aufgrund der unterschiedlichen Fallkonstellationen rechtlich sehr umfassenden Themenkreis bereits ergangene Judikatur ein.

