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Klärung des Begriffs der "Minderjährigkeit" iSd Familienzusammenführungsrichtl inie sowie der Rechtsfrage betreffend den maßgebenden Zeitpunkt des Ein tritts der Volljährigkeit in Bezug auf das Recht auf Familienzusammenführung

RechtsprechungBearbeiter: Victoria-Sophie StrassermigraLex 2018, 27 Heft 1 v. 15.3.2018

1. Art. 2 Buchst. f in Verbindung mit Art. 10 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung ist dahin auszulegen, dass ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser, der zum Zeitpunkt seiner Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats und der Stellung seines Asylantrags in diesem Staat unter 18 Jahre alt war, aber während des Asylverfahrens volljährig wird und dem später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als " Minderjähriger" im Sinne dieser Bestimmung anzusehen ist.

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