I. Einleitung
Folgt man den Medienberichten am Monatswechsel vom Oktober zum November 2017, so erfährt man, dass ein "strengeres Fremdenrecht" mit 1. November 2017 in Kraft getreten sei. Hinzu kommen noch Detailinformationen über einzelne "Verschärfungen", wie etwa die auf 18 Monate angehobene Höchstschubhaftdauer, aber damit hat es auch schon sein Bewenden.

