Durch eine kürzlich in Kraft getretene Nov zum VersammlungsG wurden verschiedene Einschränkungen des Versammlungsrechts eingeführt. Gegenstand des vorliegenden Beitrags*) sind jene Regelungen, die Versammlungen mit politischem Inhalt im Hinblick auf Personen ohne österr Staatsangehörigkeit Beschränkungen unterwerfen. Hintergrund der Neuregelung waren türkische Wahlkampfveranstaltungen auf österreichischem Boden und die breite Kritik durch österreichische Politiker nahezu aller Parteien. In der Sache geht es um eine verkürzte Anzeigefrist, einen neuen Untersagungstatbestand und schließlich um eine besondere Zuständigkeitsnorm, die auch verfahrensrechtliche Fragen aufwirft.

