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Dublin III-Verordnung: Neuerliche Prüfung sämtlicher Zuständigkeitskriterien, wenn Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat unmöglich ist

Rechtsprechungbearbeiter: Stephan Klammer, Adel-Naim ReyhanimigraLex 2016, 81 Heft 3 v. 15.11.2016

Art. 3 Abs. 2 Dublin III-VO kann sowohl nach seinem Wortlaut als auch mit Blick auf seine Entstehungsgeschichte und nach den mit der Dublin III-VO verfolgten Zielen nur so verstanden werden, dass das in Art. 13 Abs. 1 Dublin III-VO enthaltene Kriterium bei der weiteren Prüfung, ob ein anderer Mitgliedstaat als zuständig anzusehen ist, zu berücksichtigen ist.

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