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Verstoß gegen Art 8 EMRK durch Entziehung der Staatsbürgerschaft (nur) unter gewissen Umständen möglich

Rechtsprechungbearbeiter: Thomas Rainer SchmittmigraLex 2016, 77 Heft 3 v. 15.11.2016

1. Der willkürliche Entzug der Staatsbürgerschaft kann ebenso wie eine willkürliche Verweigerung der Staatsbürgerschaft unter bestimmten Umständen einen Verstoß gegen Art 8 EMRK darstellen.

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