Das BVG über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden hat in der österreichischen Tagespolitik für beachtliches Aufsehen gesorgt. Es implementiert nämlich ein in der öffentlichen Diskussion so bezeichnetes "Durchgriffsrecht" des Bundes, was die Schaffung von Quartieren für Asylwerber betrifft, die unter bestimmten Voraussetzungen keiner weiteren behördlichen Bewilligungen bedürfen. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit dem neuen Instrument kritisch auseinander.

