Die aktuelle Flüchtlingskrise stellt eine einzigartige Herausforderung insbesondere für Europa dar. Die Genfer Flüchtlingskonvention geht von einem einzelfallbezogenen Fluchttatbestand aus und kann für solche Situationen hinreichenden Schutz gewähren. Für Massenfluchtbewegungen bietet dieses Instrument hingegen keine geeignete Antwort. Es müssen neue Wege für eine gerechte Lastenverteilung ("burden-sharing") gefunden werden. Gegenwärtig versuchen einzelne Staaten, darunter Österreich, unilateral den Flüchtlingsströmen Grenzen zu setzen. Im vorliegenden Beitrag wird gezeigt, dass weder das Völkerrecht noch das EU-Recht dafür eine Grundlage bietet. Die geplante Quotenregelung, für welche mit der Novelle zum AsylG 2005 in § 36 eine Grundlage geschaffen worden ist, ist damit rechtswidrig. Dies bedeutet aber nicht, dass ein grenzenloser Zustrom von Flüchtlingen akzeptiert werden muss. Es sind vielmehr die Bemühungen zu intensivieren, Instrumente zu schaffen, die auf multilateraler Ebene praktikable Lösungen für das immer bedeutender werdende Massenfluchtphänomen bieten können.

