Das Oö Mindestsicherungsgesetz sieht für aufenthaltsverfestigte Drittstaatsangehörige einen Anspruch auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung vor. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wann Personen mit befristetem Aufenthaltstitel als aufenthaltsverfestigt anzusehen sind und ihnen Bedarfsorientierte Mindestsicherung zu gewähren ist.

