Der Umstand, dass die Familiengründung mit einer österreichischen Staatsangehörigen im Rahmen und in Kenntnis eines langjährigen unberechtigten Aufenthalts erfolgt ist, rechtfertigt für sich genommen keine durch aufenthaltsbeendende Maßnahmen bedingte Trennung von Ehefrau und gemeinsamem Kind.
VwGH, 26.6.2014, Ro 2014/21/0010

