Staatsaufgaben werden auch im Sicherheitsbereich vermehrt von Privaten übernommen. Zur Verhinderung und präventiven Abwehr von Straftaten ist etwa in der Fluggastkontrolle und der Gerichtsgebäudekontrolle die Beteiligung privater Sicherheitsdienste gesetzlich vorgesehen. Besondere Befugnisse werden diesen aber nur sehr eingeschränkt eingeräumt. Eine Übertragung polizeilicher Aufgaben, die mit Eingriffen in Grundrechte einhergehen, wird in Österreich bislang strikt abgelehnt. Äußerst umstritten ist daher das auf einer vertraglichen Grundlage basierende Modell der Kooperation zwischen Polizei und einem privaten Sicherheitsunternehmen im Schubhaftvollzug, wie es derzeit im Anhaltezentrum Vordernberg in der Steiermark erprobt wird. Als Grenzen einer Teilprivatisierung der Schubhaft sind das Gewaltmonopol des Staates, grundrechtliche Gewährleistungen und die diesbezüglichen Vorgaben aus der Judikatur des VfGH zu berücksichtigen. Das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage für das Einschreiten Privater im Bereich von Haftanstalten wirft zudem Fragen des Rechtsschutzes auf.

