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Begründet Art 18 Charta der Grundrechte der Europäischen Union ein subjektives Recht auf Asyl?*)*)Der vorliegende Beitrag basiert auf einer Arbeit der Autorin im Seminar "Österreichisches und Europäisches Fremden- und Asylrecht" an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien bei ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Muzak.

BeiträgeKatharina ZwinsmigraLex 2014, 38 Heft 2 v. 15.6.2014

Das Recht auf Asyl gem Art 18 Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist ein Artikel der Grundrechtecharta, der im Bereich des Asylrechts relevanter nicht sein könnte. Da die Bestimmung ausschließlich aus Verweisen besteht, gilt es in diesem Beitrag ihre genaue Dimension zu erfassen und eine mögliche Ausgestaltung als subjektives Recht näher zu durchleuchten.

I. Einleitung

Artikel 18 lautet:

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