1. Der Verfolgungstatbestand der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe kann auch durch die Angehörigeneigenschaft begründet werden, unabhängig davon, ob bei den jeweiligen Familienmitgliedern selbst eine asylrelevante Verfolgung vorliegt.
1. Der Verfolgungstatbestand der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe kann auch durch die Angehörigeneigenschaft begründet werden, unabhängig davon, ob bei den jeweiligen Familienmitgliedern selbst eine asylrelevante Verfolgung vorliegt.
