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Die Neufassung der StatusRL

BeiträgeNastasja FuxamigraLex 2014, 2 Heft 1 v. 15.3.2014

Die StatusRL ist das "Kernstück"1)1)Siehe Vorschlag der Kom für eine RL des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, KOM (2001) 510 endg, 2. des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (im Folgenden "GEAS") der Europäischen Union und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen ein Drittstaatsangehöriger oder ein Staatenloser als Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter in der Union anerkannt wird. Darüber hinaus legt sie jene materiellen Rechte fest, die mit der Gewährung von internationalem Schutz verbunden sind.

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