Die StatusRL ist das "Kernstück"1) des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (im Folgenden "GEAS") der Europäischen Union und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen ein Drittstaatsangehöriger oder ein Staatenloser als Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter in der Union anerkannt wird. Darüber hinaus legt sie jene materiellen Rechte fest, die mit der Gewährung von internationalem Schutz verbunden sind.

