In meinem Beitrag "Erschöpfungsgrundsatz, Speichermedienvergütung und refurbished Produkte"1) habe ich die Auffassung vertreten, dass refurbished Produkte, wenn sie aus dem Ausland importiert und in Österreich erstmalig in Verkehr gebracht werden, einer Vergütungspflicht unterliegen. Dies wird mittlerweile auch von einigen Gerichtsurteilen bestätigt2), die zwar noch nicht rechtskräftig, aber zum Teil zweitinstanzlich entschieden worden sind. Widerrufen muss ich jedoch meine Ansicht, dass das jetzige österreichische Recht eine Vergütungspflicht für refurbished Produkte, die aus dem Inland bezogen und nochmalig dort in Verkehr gebracht werden, nicht hergibt. Aus den folgenden Gründen ist eine solche Vergütungspflicht nicht nur möglich, sondern de lege lata sogar geboten.

