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Der digitale Klon – neue Gefahren für ausübende Künstler

Ausübende KünstlerMatthias Berghuber, Benjamin Kraudinger*)*)Matthias Berghuber, LL.M. (WU) ist Universitätsassistent in der Abteilung für Informations- und Immaterialgüterrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.*)*)Matthias Berghuber, LL.M. (WU) ist Universitätsassistent in der Abteilung für Informations- und Immaterialgüterrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.Medien und Recht 2026, 34 Heft 1a v. 15.3.2026

The future is now! Was noch vor wenigen Jahren wie ein Plot aus einem futuristischen Blockbuster geklungen hat, ist mittlerweile Realität. Künstliche Intelligenz erlaubt die immer umfassendere Digitalisierung von Menschen und die Erstellung digitaler Klone. Für Schauspieler, Musiker und andere ausübende Künstler hat diese Entwicklung aber einen fahlen Beigeschmack. So können digitale Klone in Filmproduktionen integriert werden und die Arbeit der echten Darsteller entwerten – oder gar völlig ersetzen. Doch sind insbesondere die Erstellung und Verwertung eines digitalen Klons ohne die Einwilligung des imitierten Künstlers kein rechtsfreier Raum. Dieser Beitrag zeigt auf, dass sich imitierte Künstler sowohl gegen die unrechtmäßige Erstellung als auch die Verwertung erfolgreich zur Wehr setzen und monetäre Ansprüche geltend machen können.

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