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Erwähnung schon getilgter Verurteilungen wegen strafbarer Handlungen (§ 113 StGB)

MedienrechtRechtsprechungRA Mag. Harald GüntherMedien und Recht 2026, 12 Heft 1 v. 15.3.2026

OLG Wien 24.07.2025, 18 Bs 145/25t
(Vorinstanz: LG für Strafsachen Wien 10.12.2024, 93 Hv 22/24x)

Deskriptoren: Erwähnung einer strafgerichtlichen Verurteilung, tadelnder Vorhalt, Vorverhalten des Getadelten, Provozieren der Erwähnung durch Dritte, Meinungsäußerungsfreiheit, Interessenabwägung

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