OLG Wien 24.07.2025, 18 Bs 145/25t
(Vorinstanz: LG für Strafsachen Wien 10.12.2024, 93 Hv 22/24x)
Deskriptoren: Erwähnung einer strafgerichtlichen Verurteilung, tadelnder Vorhalt, Vorverhalten des Getadelten, Provozieren der Erwähnung durch Dritte, Meinungsäußerungsfreiheit, Interessenabwägung

