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Drohnenfoto – Panoramafreiheit

UrheberrechtRechtsprechungMedien und Recht 2024, 231 Heft 5 v. 15.11.2024

Bundesgerichtshof 23.10.2024 – I ZR 67/23

§ 59 dUrhG; Art 5 Abs 3 Buchst h RL 2001/29/EG

Die unter Zuhilfenahme einer Drohne gefertigten Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken unterfallen nicht der Panoramafreiheit.

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