Durch das VfGH-Erkenntnis vom 30.06.2022 (G 226/2021) wurden Bestimmungen in § 31 des Bundesgesetzes über den Österreichischen Rundfunk, aus der sich die Gebührenfreiheit des Empfangs der ORF-Programme über Internet ableitete, als verfassungswidrig aufgehoben. Die "GIS-Gebühr", die für den Besitz eines Rundfunkempfangsgeräts zu entrichten war, ist mit Ende des Jahres 2023 ausgelaufen. Die Finanzierung des ORF wird nunmehr (mit Wirkung ab 1.1.2024) durch das ORF-Beitrags-Gesetz (BGBl I 112/2023) neu geregelt. Dadurch müssen – neben den Privatpersonen (Haushalten) – auch alle kommunalsteuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von einem Empfangsgerät und der Nutzung der ORF-Programme, einen Beitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leisten und ggf damit verbundene Meldepflichten erfüllen.