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Das DSA-Begleitgesetz: Neue Instrumente zur Bekämpfung von "Hass-im-Netz"

Online-Dienste im BinnenmarktUniv.-Prof. Dr. Heinz WittmannMedien und Recht 2023, 298 Heft 7 und 8 v. 20.12.2023

1. Umsetzung der Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (DSA-Verordnung)

1.1. Mit der Verordnung (EU) 2022/2065 vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Digital Services Act – DSA/Verordnung über digitale Dienste)1)1)ABl L 277 vom 27.10.2022, 1., wurde ein unionsrechtliches Regelwerk geschaffen, das die Bedingungen für die Erbringung von Online-Vermittlungsdiensten im Binnenmarkt harmonisiert. Die Verordnung gilt ab 17. Februar 2024 unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten; einzelne Regelungen in Bezug auf sehr große Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen sind bereits früher in Kraft getreten.2)2)Bereits seit dem 17.02.2023 müssen Online-Plattformen und Suchmaschinen Transparenzberichte sowie die Anzahl ihrer aktiven Nutzer publizieren (Art 24 DSA-Verordnung).

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