1. Umsetzung der Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (DSA-Verordnung)
1.1. Mit der Verordnung (EU) 2022/2065 vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Digital Services Act – DSA/Verordnung über digitale Dienste)1), wurde ein unionsrechtliches Regelwerk geschaffen, das die Bedingungen für die Erbringung von Online-Vermittlungsdiensten im Binnenmarkt harmonisiert. Die Verordnung gilt ab 17. Februar 2024 unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten; einzelne Regelungen in Bezug auf sehr große Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen sind bereits früher in Kraft getreten.2)