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Tätigkeitsbereich von Inkassoinstituten – Ausschluss bestrittener Forderungen

WettbewerbsrechtRechtsprechungHon.-Prof. Dr. Gottfried KornMedien und Recht 2023, 278 Heft 6 v. 15.12.2023

OGH 12.09.2023, 4 Ob 45/23f
(Vorinstanzen: HG Wien 05.05.20222, 11 Cg 25/21w; OLG Wien 28.12.2022, 5 R 109/22v – Bestrittene Forderung

§§ 1, 14 UWG; § 118 GewO; § 8 RAO; § 87 Abs 3 UrhG

1. Der Begriff der "Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten" in § 8 Abs 1 RAO umfasst nicht bloß die Vertretung vor Behörden und Gerichten, sondern unter anderem auch die Vertretung eines Klienten in Rechtsangelegenheiten gegenüber Dritten im Zuge einer vor-und/oder nachprozessualen Korrespondenz einschließlich des Beratungsrechts.

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