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Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Mitglieder eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses

PersönlichkeitsschutzRechtsprechungMedien und Recht 2023, 208 Heft 5 v. 15.11.2023

Verfassungsgerichtshof 29.06.2023, UA 1/2023-13 – Lobbyist für Gazprom?

§ 1330 ABGB; Art 10 EMRK; Art 138b Abs 1 Z 7 lit b B-VG; § 56i VfGG; § 51 VO-UA

1. Enthält der Fraktionsbericht eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses persönlichkeitsrechtsverletzende Ausführungen über einen Dritten, so kann der Betroffene die daraus folgenden zivilrechtlichen Ansprüche vor dem Verfassungsgerichtshof mit Beschwerde (Art 138b Abs 1 Z 7 B-VG) geltend machen.

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