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Kurze Mitteilung auf Facebook – gleicher Veröffentlichungswert

MedienrechtRechtsprechungMedien und Recht 2023, 204 Heft 5 v. 15.11.2023

OLG Wien 07.09.2023, 17 Bs 185/23i(Vorinstanz: LG Wr. Neustadt 21.06.2023, 39 Hv 16/23h)

§§ 20, 37 MedienG

1. Eine gerichtlich aufgetragene Veröffentlichung (hier nach § 37 MedienG) muss den gleichen Veröffentlichungswert wie die Veröffentlichung, auf die sie sich bezieht, haben.

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