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Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte – eine neue Aufgabe der "Medienregulierung"

MedienrechtMag. Stefan RauschenbergerMedien und Recht 2023, 139 Heft 4 v. 15.9.2023

Terroristische Vereinigungen und die sie unterstützenden Personen nutzen in vielfältiger Weise das Internet, um ihre verbrecherischen Online-Inhalte zu verbreiten, Menschen zu radikalisieren und terroristische Aktivitäten zu ermöglichen und zu lenken. Dabei nutzen sie auch die Dienste von Hostingdiensteanbietern. Seit 2018 bemüht sich die Europäische Union, solchen terroristischen Aktivitäten auch im Internet entgegenzuwirken. Die Terrorist Content Online-Verordnung1)1)Verordnung (EU) 784/2021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.4.2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte, ABl. Nr. L 172 vom 17.05.2021 S. 79, abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021R0784 (in der Folge: TCO-VO) hat das Ziel, den Missbrauch von Hostingdiensten für terroristische Zwecke zu bekämpfen, unabhängig davon, ob ein Hostingdiensteanbieter seinen Sitz in der EU oder in einem Drittstaat hat. Durch die Einführung EU-weit einheitlicher Instrumentarien, unter Anwendung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, schafft die TCO-VO ein Ausgleich zwischen dem Erfordnis nach rascher Löschung terroristischer Online-Inhalten einerseits und dem Schutz der Meinungsfreiheit andererseits. Durch die Einbindung staatlicher Behörden wird die Entscheidung über die Löschung von Inhalten nicht mehr ausschließlich dem Hostingdiensteanbieter überlassen2)2)Vgl ErwG 1-4 der TCO-VO.

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