Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. März 2023 die Bestimmung des § 17 Abs 5 MedienG über die Festsetzung der Kosten für die Veröffentlichung einer zu Unrecht erwirkten Gegendarstellung als grundrechtswidrig aufgehoben. Für deren Außerkrafttreten hat das Gericht eine Frist bis 30. Juni 2024 bestimmt.