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Kostentragung bei zu Unrecht erwirkten Gegendarstellungen (§ 17 Abs 5 MedienG)

MedienrechtRechtsprechungMedien und Recht 2023, 53 Heft 2 v. 15.5.2023

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. März 2023 die Bestimmung des § 17 Abs 5 MedienG über die Festsetzung der Kosten für die Veröffentlichung einer zu Unrecht erwirkten Gegendarstellung als grundrechtswidrig aufgehoben. Für deren Außerkrafttreten hat das Gericht eine Frist bis 30. Juni 2024 bestimmt.

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