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Parlamentsklub – Untersuchungsausschuss – Repräsentantenhaftung – amtlicher Gebrauch

UrheberrechtRechtsprechungDr. Christoph Völk, MJur, Dr. Matthias Heltschl, Michel M WalterMedien und Recht 2023, 78 Heft 2 v. 15.5.2023

OGH 31.01.2023, 4 Ob 135/22i
(Vorinstanzen: OLG Wien 29.04.2022, 4 R 9/22f; HG Wien 23.09.2021, 20 Cg 59/20k) – "SMS NICHT im Akt!"

§§ 41, 81 Abs 1 Satz 2 UrhG; § 7 NRGOG; Art 13 StGG und Art 10 EMRK.

1. Juristische Personen haften deliktisch für das schädigende Verhalten ihrer verfassungsmäßigen Organe und von Personen, die in verantwortlicher, leitender oder überwachender Funktion für sie tätig sind; dies gilt für Personen nicht, die nur untergeordnete Tätigkeiten ausüben.

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