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Neuerungen in der Kennzeichnung von Werbung (§ 26 MedienG)

MedienrechtDr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2023, 3 Heft 1 v. 15.3.2023

1. Der Gesetzgeber hat mit BGBl I Nr. 125/2022 ("Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien [Parteiengesetz 2012 – PartG], das Mediengesetz und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 [VfGG] geändert werden") die medienrechtliche Kennzeichnungspflicht novelliert. § 26 MedienG wurde um einen zweiten Absatz ergänzt. Die Bestimmung lautet in ihrer aktuellen Fassung:

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